Kurzgutachten od. Vollgutachten?
Gutachten über den Verkehrswert.

Kurzgutachten

Beispiel eines Kurzgutachtens

Erhalten Sie schnell und kostengünstig Aufschluss über den tatsächlichen Immobilienwert.

Unser Kurzgutachten orientiert sich an der Wertermittlung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens (Vollgutachten) und ist gleichzeitig auf die wertrelevanten Merkmale beschränkt. So liefert Ihnen das Kurzgutachten noch mehr Gewissheit und Sicherheit zu einem günstigeren Preis.

Kurzgutachten erstellen wir z.B. für Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Wohnungen, aber auch für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien, Büros und Praxen.

Genauer als die Werteinschätzung der Kaufberatung, aber beschränkt auf die wesentlichen und wertrelevanten Grundstücksmerkmale.

In einigen Fällen ist ein ausführliches Gutachten über den Verkehrswert (i.S.d. §194 BauGB) nicht erforderlich, wenn z. B. ein Nachlass familienintern bewertet werden soll, bei einer einvernehmlichen Scheidung oder auch beim Kauf- bzw. Verkauf einer Immobilie. Oft akzeptieren selbst Behörden und Banken das Kurzgutachten als Nachweis von Vermögenswerten.

Was ist ein Kurzgutachten?

Unser Kurzgutachten ist eine realistische Bewertung eines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen.

Die Wertermittlung des Kurzgutachtens basiert, ebenso wie die des Vollgutachtens, auf den in §8 Absatz 1 ImmoWertV beschriebenen Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren [§§ 15 f.], Ertragswertverfahren[§§ 17-20], Sachwertverfahren[§§ 21-23]).

Im Gegensatz zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten, konzentrieren wir uns beim Kurzgutachten auf die wertbeeinflussenden Merkmale des Grundstücks und der baulichen Anlagen. Damit erlauben Kurzgutachten kostengünstigere und schnellere Wertermittlungen als es bei Vollgutachten möglich ist.

Sollte das Kurzgutachten nicht den Anforderungen genügen, erstellen wir auch gerne ein ausführliches Verkehrswertgutachten (i.S.d. §194 BauGB) oder können ggf. ein bestehendes Kurzgutachten entsprechend ausführlicher gestalten.

Ablauf beim Kurzgutachten

  1. Der Ablauf beim Kurzgutachten beginnt mit der Objektbesichtigung – also ganz ähnlich wie bei der Hauskaufberatung. Beispielsweise planen Sie den Kauf einer Immobilie und sobald Sie glauben das Wunschobjekt gefunden zu haben, bitten Sie den Verkäufer oder Makler um eine weitere Besichtigung zusammen mit einem Sachverständigen.
  2. Danach kontaktieren Sie uns, erteilen uns den Auftrag und vereinbaren den Termin für die Besichtigung. Um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren, stehen wir kurzfristig und auch am Wochenende zur Verfügung.
  3. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für uns bereits die Vorbereitung, bei der wir versuchen schon möglichst viel über das Objekt in Erfahrung zu bringen, z.B. durch die Immobilienanzeige, die Lage und die Bodenrichtwerte.
  4. Ein sehr wesentlicher Teil bei der Erstellung des Kurzgutachtens ist der Ortstermin und die persönliche Besichtigung der Immobilie. Bei der augenscheinlichen Kontrolle dokumentieren und fotografieren wir den Gesamtzustand. Wir konzentrieren uns dabei auch auf eventuelle Mängel und Schäden.
  5. Nach dem Ortstermin beginnt die rechnerische Wertermittlung und schriftliche Ausarbeitung des Kurzgutachtens. Das fertiggestellte Kurzgutachten kann einen Umfang von etwa 20 DIN A4 Seiten erreichen, wir bitten uns dafür mindestens zwei Wochen Zeit zu erlauben.

Hinweis: Unsere Leistungen bauen aufeinander auf und können den Kundenwünschen entsprechend angepasst werden. Das bedeutet, Sie bezahlen nur die Leistungen, die auch tatsächlich erbracht werden. Falls beispielsweise bereits eine Hauskaufberatung durchgeführt wurde und Sie nun für zusätzliche Transparenz noch ein Kurzgutachten wünschen, dann reduzieren sich dessen Kosten, da sich die Leistungen teilweise überschneiden.

Unterlagen zum Ortstermin

Folgende Unterlagen und Informationen sollten uns idealerweise zum Ortstermin zur Verfügung stehen:

  • Immobilienanzeige (Exposé)
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Gebäudegrundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Miteigentumsanteil gem. Teilungserklärung
    (bei Eigentumswohnungen)

Zusätzlich Unterlagen bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Objekten:

  • Wohnfläche je Wohneinheit
    (bei einem Mehrfamilienhaus)
  • Aktuelle Mietverträge oder
    Aufstellung der tatsächlichen Nettokaltmieten mit Vertragslaufzeit

Zusätzliche Leistungen

Zusätzlich zum Kurzgutachten könnten auch folgende Leistungen für Sie nützlich sein:

  • Aufmaße vor Ort und Wohnflächenberechnungen.
  • Kontrolle von Flächen in Abrechnungen od. Verträgen.
  • Bewertung von Rechten u. Lasten (Abt.II, Grundbuch).
  • Ausführliches Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 BauGB.

Bei Interesse geben wir per Telefon oder E-Mail ausführliche Auskunft über die zusätzlichen Leistungen.