Unser Kurzgutachten orientiert sich an der Wertermittlung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens (Vollgutachten) und ist gleichzeitig auf die wertrelevanten Merkmale beschränkt. So liefert Ihnen das Kurzgutachten noch mehr Gewissheit und Sicherheit zu einem günstigeren Preis.
Kurzgutachten erstellen wir z.B. für Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Wohnungen, aber auch für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien, Büros und Praxen.
Genauer als die Werteinschätzung der Kaufberatung, aber beschränkt auf die wesentlichen und wertrelevanten Grundstücksmerkmale.
In einigen Fällen ist ein ausführliches Gutachten über den Verkehrswert (i.S.d. §194 BauGB) nicht erforderlich, wenn z. B. ein Nachlass familienintern bewertet werden soll, bei einer einvernehmlichen Scheidung oder auch beim Kauf- bzw. Verkauf einer Immobilie. Oft akzeptieren selbst Behörden und Banken das Kurzgutachten als Nachweis von Vermögenswerten.
Ausführliches Gutachten über den Verkehrswert i.S.d §194 BauGB …weiterlesen.
Unser Kurzgutachten ist eine realistische Bewertung eines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen.
Die Wertermittlung des Kurzgutachtens basiert, ebenso wie die des Vollgutachtens, auf den in §8 Absatz 1 ImmoWertV beschriebenen Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren [§§ 15 f.], Ertragswertverfahren[§§ 17-20], Sachwertverfahren[§§ 21-23]).
Im Gegensatz zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten, konzentrieren wir uns beim Kurzgutachten auf die wertbeeinflussenden Merkmale des Grundstücks und der baulichen Anlagen. Damit erlauben Kurzgutachten kostengünstigere und schnellere Wertermittlungen als es bei Vollgutachten möglich ist.
Sollte das Kurzgutachten nicht den Anforderungen genügen, erstellen wir auch gerne ein ausführliches Verkehrswertgutachten (i.S.d. §194 BauGB) oder können ggf. ein bestehendes Kurzgutachten entsprechend ausführlicher gestalten.
Hinweis: Unsere Leistungen bauen aufeinander auf und können den Kundenwünschen entsprechend angepasst werden. Das bedeutet, Sie bezahlen nur die Leistungen, die auch tatsächlich erbracht werden. Falls beispielsweise bereits eine Hauskaufberatung durchgeführt wurde und Sie nun für zusätzliche Transparenz noch ein Kurzgutachten wünschen, dann reduzieren sich dessen Kosten, da sich die Leistungen teilweise überschneiden.
Folgende Unterlagen und Informationen sollten uns idealerweise zum Ortstermin zur Verfügung stehen:
Zusätzlich Unterlagen bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Objekten:
Zusätzlich zum Kurzgutachten könnten auch folgende Leistungen für Sie nützlich sein:
Bei Interesse geben wir per Telefon oder E-Mail ausführliche Auskunft über die zusätzlichen Leistungen.