Kaufpreisverhandlung
beim Immobilienkauf.

Preisverhandlung
beim Immobilienkauf

Lässt sich beim Preis noch ’was machen? Wer fragt, der führt!

Die Wunschimmobilie ist gefunden, die Gebäudeinspektion und überschlägige Wertermittlung wurden auch durchgeführt. Dem Hauskauf steht eigentlich nichts mehr im Wege, aber…
…perfekt wäre die Sache, wenn es noch einen Preisnachlass gäbe.

Wenn Sie sich beim Hauskauf einen Preisnachlass wünschen, die Preisverhandlung aber lieber anderen überlassen, dann können wir das für Sie tun.

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Investition im Leben und bei kaum einem anderen Kauf gibt es eine bessere Möglichkeit, durch geschicktes Verhandeln, viel Geld zu sparen – seien Sie sich dessen bewusst.

Unsere Preisverhandlung

Im Anschluss an unsere Kaufberatung, bei der wir bereits eine Gebäudeinspektion und überschlägige Wertermittlung durchgeführt haben, unterstützen wir Sie auf Wunsch auch gerne bei der Kaufpreisverhandlung.

Eine Bezahlung für diese Leistung wird nur bei Erfolg und Hauskauf fällig. Sollten wir keinen Preisnachlass erzielen oder Sie sich gegen den Kauf entscheiden, dann werden Ihnen keine Kosten für die Preisverhandlung in Rechnung gestellt.

Falls wir einen günstigeren Preis aushandeln und Sie sich zum Kauf der Immobilie entschließen, dann errechnet sich unsere Bezahlung als Anteil des ausgehandelten Preisnachlasses. Für Sie entsteht also auch dann keine zusätzliche finanzielle Belastung.

Vor der Preisverhandlung benötigen wir von Ihnen die Auskunft über den Kaufpreis, den Sie maximal bereit sind zu zahlen. Bitte berücksichtigen Sie, dass durch die Beurkundung und danach zusätzliche Kosten entstehen, z.B.:

  • Notar und Grundbucheintragung (ca.2% des Kaufpreises)
  • Grunderwerbsteuer (in RLP 5% des Kaufpreises)
  • Maklercourtage (ca. 3,5% des Kaufpreises)
  • Reparatur-, Umbau-, Renovierungskosten
  • Evtl. Kosten für Umzug und neue Möbel

Erfolgsaussichten bei Preisverhandlungen

Momentan begegnen Kaufinteressenten vielerorts in Deutschland einem Verkäufermarkt. Mit anderen Worten sind Verkäufer im Vorteil und erzielen, wegen hoher Nachfrage, nicht selten Ihre Wunschpreise auch ohne ernsthafte Preisverhandlungen. Käufer stehen der Situation fast machtlos gegenüber – entweder man zahlt den Angebotspreis oder geht leer aus.
So schnell sollte man sich jedoch nicht einschüchtern lassen und generell immer nach der Möglichkeit einer Preisreduzierung fragen.

Wichtig sind eine gute Strategie, Vorbereitung, freundliches Auftreten und Verhandlungsgeschick. Bei Kaufpreisverhandlungen gibt es keine Garantie auf Erfolg, aber man kann die Erfolgsaussichten durchaus steigern. Die Erkenntnisse und die Wertermittlung unserer Hauskaufberatung liefern dabei eine wertvolle Grundlage.

Für eine erfolgreiche Preisverhandlung sind auch gute Kenntnisse des örtlichen Immobilienmarkts wichtig. Ein Gegenangebot des Käufers beispielsweise sollte immer begründet und realistisch sein. Wer einen zu hohen Preisnachlass fordert, sammelt bei seinem Verhandlungspartner Sympathie-Minuspunkte. Im Extremfall kann dies auch zum Abbruch der Verhandlungen führen, wenn die Preisvorstellungen so weit auseinander liegen, dass die Verkäuferseite eine Kompromissfindung für ausgeschlossen hält.

Ist man sich dagegen sicher, dass die Nachfrage geringer ist, z.B. wegen Lage oder Beschaffenheit, und dass der Angebotspreis gleichzeitig etwas höher angesetzt ist, dann stehen die Erfolgsaussichten bei der Preisverhandlung sehr gut.

Auswirkung auf Kaufnebenkosten

Bei der Finanzplanung für einen Immobilienkauf werden die Kaufnebenkosten oft vernachlässigt und das kann schnell zu einer bitteren Pille werden, die nach Vertragsabschluss noch zusätzlich geschluckt werden muss.

Kaufnebenkosten sind z.B. die Notarkosten und Kosten für die Grundbucheintragung, die Grunderwerbssteuer und die Maklerprovision (selbst wenn der Makler für den Verkäufer arbeitet). Die Kaufnebenkosten sollten mit mindestens 10% des Kaufpreises einkalkuliert werden.

Beispiel: Ein Grundstück wird zu einem Preis von 300 000,- Euro verkauft. Die Kaufnebenkosten betragen min. 10% des Verkaufspreises, also 300 000,- € x 0,10 = 30 000,- €. Diese 30 000,- Euro erhöhen den Kostenaufwand des Käufers, der nun insgesamt mindestens 330 000,- Euro zahlen muss.

Hier wirkt sich die Preisverhandlung also doppelt-positiv aus, denn ein Preisnachlass senkt nicht nur den Kaufpreis sondern in gleichem Maße auch die Kaufnebenkosten.